Der Selbstcheck für Mieterinnen und Mieter

Nebenkostenabrechnung prüfen.

Prüfen Sie Ihre Abrechnung Schritt für Schritt. Sie sehen, was auffällt – und erhalten ein Schreiben für Ihren Vermieter.

KostenlosOhne KontoOhne Dokument-Upload
AM ENDE IHRER PRÜFUNG Ein Ergebnis, mit dem Sie etwas anfangen können.
01 Fristen verstehen02 Beträge einordnen03 Schreiben erstellen

Ihre Prüfung

Schritt 1 von 4 · Frist

4 kurze Schritte

  1. Frist
  2. Beträge
  3. Mindestangaben
  4. Kostenpositionen
1

Frist prüfen

Wann endete der Abrechnungszeitraum und wann kam die Abrechnung an?

Mietzeit in dieser Wohnung (optional)

Daten eingeben – die Frist wird sofort berechnet.

Der praktische Leitfaden

Nebenkostenabrechnung prüfen: vom ersten Blick bis zum Schreiben

Eine Abrechnung kann rechnerisch richtig aussehen und trotzdem Fragen offenlassen: Stimmt der Zeitraum? Wurden alle Vorauszahlungen berücksichtigt? Ist der Verteilerschlüssel nachvollziehbar? Und welche Belege stehen hinter einer ungewöhnlichen Position? Der kostenlose Selbstcheck oben führt Sie durch genau diese Fragen. Die Anleitung darunter hilft Ihnen, Ihre Unterlagen vorzubereiten, das Ergebnis einzuordnen und aus einem Hinweis eine konkrete Nachfrage an den Vermieter zu machen.

Sie brauchen weder ein Konto noch einen Dokument-Upload. Tragen Sie nur die Zahlen und Daten ein, die Sie Ihrer Abrechnung entnehmen können. Ein leeres Feld ist besser als eine erfundene Angabe. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung für Mieterinnen und Mieter in Deutschland, kein Gutachten über Ihren individuellen Mietvertrag. Wenn ein Punkt strittig bleibt, sind Abrechnung, Vertrag und Belege wichtiger als eine automatische Warnung.

01 · Vorbereitung

Diese Unterlagen und Angaben machen den Check nützlich

Legen Sie die Abrechnung und, wenn vorhanden, den Mietvertrag, Ihre Zahlungsübersicht und die Abrechnung des Vorjahres nebeneinander. Sie müssen nichts hochladen. Der Vergleich ist leichter, wenn Sie die Beträge direkt aus den Dokumenten ablesen und nicht aus Erinnerung eingeben. Fotografien, Kontoauszüge oder persönliche Anschriften gehören nicht in das Formular; der Check benötigt nur die abgefragten Daten und Beträge.

Abrechnungszeitraum und Zugang

Notieren Sie Beginn und Ende des Zeitraums, für den abgerechnet wird, sowie den Tag, an dem die Abrechnung bei Ihnen ankam. Das Datum auf dem Brief ist nicht zwingend das Zugangsdatum. Wenn Sie den Zugang nicht genau wissen, kennzeichnen Sie Ihre Notiz als Schätzung und bewahren Sie Umschlag oder E-Mail auf. Bei einem Umzug sind Einzugs- und Auszugsdatum zusätzliche Anhaltspunkte, damit Sie eine mögliche Teilzeit im Ergebnis sehen.

Ihre Vorauszahlungen

Gesucht ist der Betrag, den Sie für den betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich als Betriebskostenvorauszahlung geleistet haben. Prüfen Sie, ob die Abrechnung denselben Zeitraum und dieselbe Art der Vorauszahlung meint. Kaltmiete, Heizkostenvorauszahlung und sonstige Abschläge können auf Unterlagen getrennt stehen. Übernehmen Sie nicht automatisch einen monatlichen Betrag mal zwölf, wenn Sie im Jahr ein- oder ausgezogen sind oder sich der Abschlag geändert hat.

Ihr Kostenanteil und die Positionen

Suchen Sie den ausgewiesenen Gesamtanteil für Ihre Wohnung. Für eine vertiefte Plausibilitätsprüfung sind die Einzelpositionen hilfreich: Bezeichnung, Ihr Anteil, gegebenenfalls der Vorjahreswert und der Verteilerschlüssel. Tragen Sie zunächst nur Positionen ein, die Sie nicht verstehen oder die ungewöhnlich wirken. Eine hohe Zahl allein beweist noch keinen Fehler; sie ist ein guter Anlass für eine nachvollziehbare Nachfrage.

Mietvertrag und ältere Abrechnung

Der Vertrag kann bestimmen, welche Betriebskosten vereinbart sind und welcher Schlüssel grundsätzlich gilt. Eine frühere Abrechnung kann zeigen, ob sich eine Kostenart, eine Fläche oder ein Schlüssel verändert hat. Vergleichen Sie nur tatsächlich vergleichbare Zeiträume: Ein Teiljahr, ein neuer Hausdienst oder geänderte Energiepreise können eine Abweichung erklären, ohne dass die aktuelle Zahl deshalb automatisch richtig wäre.

Fehlt Ihnen ein Dokument, beginnen Sie trotzdem mit den verfügbaren Angaben. Markieren Sie im dritten Schritt „Noch nicht geprüft“, statt einen fehlenden Nachweis als sicher vorhandenen Fehler zu behandeln. Im Ergebnis sehen Sie dann, welche Information Sie gezielt anfordern können. Das ist nützlicher als eine vorschnelle Entscheidung über die gesamte Abrechnung.

Vorauszahlung oder Pauschale: erst den Vertrag ansehen

Der Rechner ist für eine Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen gedacht. § 556 Abs. 2 BGB unterscheidet Vorauszahlungen von einer Pauschale. Bei Vorauszahlungen wird über die gezahlten Beträge jährlich abgerechnet; eine vereinbarte Pauschale funktioniert nicht einfach wie ein angesparter Abschlag. Wenn Sie im Vertrag nur das Wort „Nebenkosten“ finden, sehen Sie genauer nach, ob ein monatlicher Vorauszahlungsbetrag oder eine Pauschale vereinbart wurde. Prüfen Sie auch, ob Heizung und Warmwasser gesondert behandelt werden. Geben Sie nicht irgendeinen Pauschalbetrag als Vorauszahlung ein, nur damit das Formular einen Saldo berechnet: Die mathematische Differenz wäre dann zwar berechenbar, könnte aber an Ihrer tatsächlichen Vereinbarung vorbeigehen. Wenn Sie unsicher sind, halten Sie den Vertragstext fest und fragen Sie nach, welche Zahlungen in der konkreten Abrechnung berücksichtigt werden sollten.

02 · Der Ablauf

Was der Selbstcheck in vier Schritten tatsächlich prüft

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Zeitraum und Zugang

Der erste Schritt berechnet aus dem Ende des Abrechnungszeitraums das reguläre Datum für die Mitteilung der Abrechnung und ordnet Ihr Empfangsdatum ein. Er zeigt auch eine Orientierung für die Frist, innerhalb derer Einwendungen mitzuteilen sind. Diese zwei Zwölfmonatsfristen haben unterschiedliche Startpunkte. Ausnahmen und die Frage, ob ein Dokument überhaupt eine wirksame Abrechnung ist, kann ein Datumsfeld nicht allein entscheiden. Die ausführliche Erklärung steht im Ratgeber zu den Abrechnungsfristen.

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Saldo nachrechnen

Sie geben Ihre Vorauszahlungen und den in der Abrechnung genannten Kostenanteil ein. Der Check bildet die einfache Differenz: Kostenanteil minus Vorauszahlungen. Ein positiver Betrag entspricht rechnerisch einer Nachzahlung, ein negativer einem Guthaben. Das ist keine Prüfung der einzelnen Rechnungen oder des Umlageschlüssels. Stimmen Ihre Eingaben nicht mit dem ausgewiesenen Saldo überein, kontrollieren Sie zuerst, ob Heizkosten, Gutschriften und Vorauszahlungen in derselben Zusammenfassung enthalten sind.

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Nachvollziehbarkeit festhalten

Vier Fragen betreffen die Angaben, die für einen verständlichen Rechenweg wichtig sind: Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel, Berechnung Ihres Anteils und berücksichtigte Vorauszahlungen. „Ja“ bedeutet, dass Sie die Angabe auf Ihrem Dokument gefunden haben; es bedeutet nicht, dass der Inhalt automatisch korrekt ist. „Nein / fehlt“ bezeichnet Ihre Beobachtung, während „Noch nicht geprüft“ offenlässt, ob die Information auf weiteren Seiten oder Anlagen steht. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zu Mindestangaben und formellen Fehlern.

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Einzelkosten einordnen

Tragen Sie eine unklare Position und optional ihren Vorjahreswert ein. Eine ausgewählte Kostenart liefert einen passenden Prüfhinweis. Bei Verwaltung und Reparatur zeigt das System eine besonders deutliche Warnung, weil solche Aufwendungen nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich nicht zu den laufenden Betriebskosten gehören. Bei anderen Kategorien kann die Umlage trotzdem vom Vertrag, der tatsächlichen Leistung, dem Schlüssel und den Belegen abhängen. Ein Vorjahresanstieg ist ein Signal zum Nachfragen, kein automatischer Beweis für eine unzulässige Forderung.

Am Ende werden die Beobachtungen nebeneinander gezeigt, nicht zu einer scheinbar sicheren „gültig/ungültig“-Note vermischt. Sie können die Eingaben bearbeiten, einen Bericht drucken und einen bearbeitbaren Brief erzeugen. Nichts wird vom Werkzeug automatisch an den Vermieter versendet. Lesen Sie jeden Entwurf, ergänzen Sie Namen und konkrete Fragen und wählen Sie selbst, ob und auf welchem Weg Sie ihn verschicken.

03 · Ein Beispiel

So entsteht aus zwei Beträgen eine Nachzahlung

Angenommen, die Abrechnung nennt für Ihre Wohnung einen Kostenanteil von 2.685,40 €. Für denselben Zeitraum sind 2.400,00 € an Vorauszahlungen berücksichtigt. Dann lautet der erste Rechencheck: 2.685,40 € minus 2.400,00 € ergibt 285,40 € Nachzahlung. Steht in der Abrechnung ein anderer Saldo, liegt nicht zwingend schon ein Rechtsfehler vor. Vielleicht enthält die Zusammenfassung weitere Gutschriften, einen gesonderten Heizkostenblock oder eine Zahlung wurde einem anderen Zeitraum zugeordnet. Genau das sollten Sie klären, bevor Sie aus der Abweichung eine Forderung ableiten.

Kostenanteil 2.685,40 €abzüglich Vorauszahlungen 2.400,00 €Rechnerische Nachzahlung 285,40 €

Die Differenz sagt nichts darüber aus, ob jede einzelne Position umlagefähig, richtig verteilt oder wirtschaftlich angemessen ist. Deshalb fragt der Check danach getrennt nach Mindestangaben und Kostenarten. Umgekehrt ist eine rechnerisch korrekte Abrechnung nicht automatisch inhaltlich falsch, nur weil der Gesamtbetrag hoch ist. Die Rechnung beantwortet eine begrenzte, aber wichtige Frage: Ist der ausgewiesene Saldo mit genau den Zahlen vereinbar, die Sie eingetragen haben?

Für einen Vorjahresvergleich brauchen Sie ebenfalls gleiche Bezugsgrößen. Wenn Ihr Anteil für Hausreinigung von 120 € auf 180 € steigt, ist das eine Erhöhung um 60 € beziehungsweise 50 %. Der Check zeigt den Unterschied, aber er kann ohne Rechnung, Leistungsumfang und Verteilerschlüssel nicht sagen, warum er entstanden ist. Fragen Sie nach dem Grund der Veränderung und nach den zugrunde liegenden Belegen, statt allein aus dem Prozentwert auf einen Fehler zu schließen.

Und wenn die Rechnung ein Guthaben zeigt?

Bei einem Kostenanteil von 1.800 € und angerechneten Vorauszahlungen von 2.100 € beträgt die rechnerische Differenz minus 300 €. Das entspricht einem Guthaben von 300 €. Achten Sie darauf, ob die Abrechnung das Guthaben ausweist, mit anderen Beträgen verrechnet oder eine Auszahlung angekündigt wird. Ein negativer Rechenwert ist keine „negative Nachzahlung“ und sollte nicht mit einer Zahlungsaufforderung verwechselt werden. Wenn der ausgewiesene Saldo anders lautet, fragen Sie auch hier nach zusätzlichen Gutschriften oder Abzügen. Der Briefmodus „Auszahlung eines Guthabens verlangen“ kann als Ausgangspunkt dienen, nachdem Sie den Betrag überprüft haben.

Ein Saldo von null bedeutet nur, dass sich die beiden eingegebenen Beträge ausgleichen. Auch dann können Zeitraum, Schlüssel oder einzelne Kostenpositionen unklar sein. Brechen Sie die Prüfung nicht allein deshalb ab, weil keine Nachzahlung im Raum steht. Wer im Jahr ausgezogen ist, sollte insbesondere darauf achten, ob Zahlungen und Kosten demselben Zeitraum zugeordnet wurden. Der Check kann die Belegung als Orientierung anzeigen, ersetzt aber keine vollständige Neuberechnung aller Hauskosten für eine Teilzeit.

Warum eine Monatsrate mal zwölf nicht immer stimmt

Viele Mieter kennen nur den aktuellen monatlichen Abschlag. Bei einem vollen Jahr ohne Änderungen kann er ein erster Plausibilitätswert sein, aber die Abrechnung sollte mit den tatsächlich berücksichtigten Vorauszahlungen verglichen werden. Haben Sie im April eine Anpassung erhalten, ab Juli anders geheizt oder sind erst im Herbst eingezogen, ist „Monatsrate mal zwölf“ schnell irreführend. Schreiben Sie die tatsächlich geleisteten Zahlungen für den betreffenden Zeitraum auf und vergleichen Sie diese Summe mit der Abrechnung. Wenn ein Monatsbetrag fehlt, prüfen Sie zunächst, ob er verspätet gebucht oder einem anderen Zeitraum zugeordnet wurde.

Das gleiche Prinzip gilt für Kostenpositionen: Eine Zahl ohne Bezugsgröße ist schwer zu beurteilen. 300 € Wasser können sich auf einen anderen Verbrauch, eine geänderte Personenzahl oder andere Gebühren beziehen als im Vorjahr. Notieren Sie deshalb neben dem Betrag möglichst die Einheit, den Zeitraum und den verwendeten Schlüssel. Erst damit wird aus „höher als letztes Jahr“ eine konkrete Frage, die der Vermieter anhand von Zählerständen, Gebühren oder Rechnungen beantworten kann.

04 · Kosten verstehen

Typische Positionen: Was sollten Sie konkret vergleichen?

Die Betriebskostenverordnung beschreibt laufende Kostenarten und grenzt Verwaltung sowie Instandhaltung und Instandsetzung ab. Sie ist ein Ausgangspunkt, aber keine automatische Freigabe jeder gleich benannten Position. Entscheidend sind auch Ihre Vereinbarung, die tatsächliche Leistung, die Abgrenzung zu anderen Kosten und die Berechnung Ihres Anteils. Nutzen Sie die folgenden Fragen als Prüfliste, nicht als pauschales Urteil.

Prüffragen zu häufigen Kostenpositionen
PositionWorauf Sie achten können
Heizung und WarmwasserStimmen Zeitraum, Verbrauchswerte und Ableseangaben? Sind Brennstoff, Betriebsstrom und Wartung nachvollziehbar getrennt? Gibt es eine eigene Heizkostenabrechnung oder Erläuterung zur Verteilung? Kopieren Sie nicht nur die Endsumme, sondern halten Sie unklare Teilbeträge für eine Nachfrage fest.
Wasser und EntwässerungPasst der verwendete Schlüssel zur ausgewiesenen Messung beziehungsweise Vereinbarung? Stimmen Anfangs- und Endstände, soweit Zählerdaten angegeben sind? Prüfen Sie, ob Wasserkosten an einer anderen Stelle nochmals auftauchen und ob Grundgebühren und Verbrauch nachvollziehbar zugeordnet sind.
Hauswart und ReinigungWelche Arbeiten wurden tatsächlich erbracht? Enthält der Hauswartbetrag möglicherweise Verwaltungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeit? Werden dieselben Leistungen zusätzlich unter Reinigung, Gartenpflege oder einem Dienstleister abgerechnet? Fragen Sie nach Tätigkeitsbeschreibung und Belegen, wenn die Abgrenzung nicht erkennbar ist.
Garten, Müll und BeleuchtungVergleichen Sie Leistungsumfang und Vorjahresbetrag. War die Leistung für das Gebäude oder Grundstück bestimmt? Bei einer großen Veränderung helfen Rechnungen, Gebührenbescheide und eine Erklärung zum Verteilerschlüssel mehr als eine bloße Vermutung über den Preis.
Versicherung und GrundsteuerSehen Sie nach, welche Versicherung oder öffentliche Last genannt ist und welcher Zeitraum abgerechnet wurde. Eine Sammelbezeichnung macht es schwer, den Betrag einzuordnen. Bitten Sie bei Bedarf um den zugehörigen Bescheid oder Versicherungsauszug und um eine verständliche Aufteilung.
Verwaltung und ReparaturDiese Begriffe verdienen eine genaue Prüfung: § 1 Abs. 2 BetrKV nimmt Verwaltungskosten und Instandhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungskosten grundsätzlich aus den Betriebskosten aus. Eine bloße Bezeichnung entscheidet den Einzelfall aber nicht; klären Sie, welche Arbeit tatsächlich berechnet wurde.

Die Tabelle enthält bewusst keine „erlaubt/verboten“-Ampel für jede Zeile. Ein Hauswart kann beispielsweise unterschiedliche Aufgaben übernehmen; nur aus dem Namen der Position lässt sich der umlagefähige Anteil nicht sicher bestimmen. Ähnlich können Verträge und Spezialregeln eine zusätzliche Prüfung erforderlich machen. Der Selbstcheck zeigt deshalb eine begründete Frage an, die Sie mit Unterlagen beantworten können. Für die formelle Nachvollziehbarkeit bleibt der eigene Leitfaden zu Mindestangaben der richtige vertiefende Einstieg.

05 · Einordnung

Wie Sie Hinweise lesen, ohne zu viel hineinzuinterpretieren

„Frist eingehalten“

Dieser Hinweis bezieht sich nur auf die von Ihnen eingetragenen Daten und die reguläre Mitteilungsfrist. Er bestätigt weder die Höhe der Kosten noch den Inhalt der Belege. Prüfen Sie deshalb weiterhin Rechenweg und Einzelpositionen. Wenn das Zugangsdatum nur geschätzt ist oder der Abrechnungszeitraum ungewöhnlich verläuft, halten Sie diese Unsicherheit fest.

„Nach regulärer Frist“

Der Check vergleicht das Ende des Zeitraums mit dem Empfangsdatum. Eine verspätete Abrechnung kann für eine Nachforderung andere Folgen haben als für ein Guthaben; außerdem nennt das Gesetz eine Ausnahme, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Bevor Sie einen Anspruch endgültig zurückweisen, lesen Sie den Fristen-Ratgeber und klären Sie den konkreten Sachverhalt.

„Angabe fehlt“ oder „noch offen“

„Fehlt“ bedeutet, dass Sie die abgefragte Information nicht gefunden haben. Das Ergebnis kann nicht erkennen, ob sie in einer Anlage oder einem zweiten Dokument steht. „Noch offen“ ist ausdrücklich keine negative Bewertung. Ein guter nächster Schritt ist die Bitte, die Stelle zu benennen oder die Abrechnung so zu erläutern, dass Sie den Anteil nachvollziehen können.

„Position prüfen“

Eine Warnung zu einem Kostenwort oder ein großer Vorjahressprung ist ein Anlass zur Belegeinsicht, nicht das Ende der Prüfung. Formulieren Sie die genaue Position, den abgerechneten Betrag und Ihre konkrete Frage. So kann der Vermieter auf einen bestimmten Punkt antworten, und Sie behalten den Überblick über noch ungeklärte Beträge.

Die Zeitleiste im Ergebnis trennt Abrechnungsfrist und Einwendungsorientierung. Eine mögliche Zahlungsaufforderung ist nochmals etwas anderes: Für die Nebenkostenabrechnung gibt es keine pauschale „immer 30 Tage“-Regel. Ob und wann eine Forderung fällig wird oder Verzug eintritt, hängt unter anderem von Inhalt, Vereinbarung und Umständen ab. Der Ratgeber zur Nachzahlung behandelt diese Frage genauer. Bei Mahnung, drohendem Verfahren oder hohem Betrag holen Sie individuelle Hilfe ein.

06 · Handlung

Aus einer offenen Frage wird eine nachvollziehbare Anfrage

Notieren Sie zunächst, was Sie sicher wissen: den Abrechnungszeitraum, das Empfangsdatum, den ausgewiesenen Saldo und die Positionen, zu denen Ihnen Informationen fehlen. Trennen Sie eine Rechenabweichung von einem fehlenden Beleg und von einer rechtlichen Frage. Wenn Sie alles zusammen nur „Abrechnung falsch“ nennen, bleibt Ihre Nachricht schwer zu beantworten. Das Werkzeug macht aus Ihren Eingaben einen bearbeitbaren Entwurf; Sie entscheiden, welche Aussagen Sie übernehmen.

  1. Benennen Sie die Abrechnung eindeutig. Schreiben Sie Zeitraum, Wohnung und das Datum des Zugangs in Ihre eigene Nachricht. So kann die Verwaltung die richtige Unterlage finden. Ihre Adresse und die des Vermieters können Sie im Ergebnis ergänzen; diese optionalen Felder werden nicht als Entwurf gespeichert.
  2. Fragen Sie nach einem überprüfbaren Punkt. Bei einem unklaren Hauswartbetrag können Sie beispielsweise nach der Tätigkeitsaufstellung und dem Verteilerschlüssel fragen. Bei einer Rechenabweichung nennen Sie die beiden Beträge und Ihren Rechenweg. Bei einem fehlenden Vorjahresvergleich verlangen Sie nicht einfach einen „Beweis“, sondern die Unterlagen, die den aktuellen Betrag erklären.
  3. Fordern Sie Belege oder Erläuterung an. § 556 Abs. 4 BGB sieht auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege vor; der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen. Fragen Sie konkret, welche Rechnungen, Verträge, Bescheide oder Verbrauchsdaten Sie sehen möchten und wie die Einsicht organisiert werden kann.
  4. Bewahren Sie Ihren Versandnachweis auf. Der Button für eine E-Mail öffnet nur einen Entwurf in Ihrem E-Mail-Programm. Der Text wird nicht durch diese Website versendet. Prüfen Sie Empfänger, Betreff, Anlagen und den fertigen Text selbst. Wenn eine Frist wichtig ist, dokumentieren Sie auch, wann und auf welchem Weg Ihre Nachricht tatsächlich angekommen sein könnte.
  5. Prüfen Sie die Antwort erneut. Ergänzte Belege können eine Frage klären oder eine neue ergeben. Aktualisieren Sie Ihre Notizen und den Entwurf, statt die erste automatische Formulierung unverändert zu wiederholen. Wenn Sie keine verständliche Antwort erhalten oder die Konsequenz wirtschaftlich erheblich ist, kann ein Mieterverein oder anwaltliche Beratung den Einzelfall prüfen.

Sie können den Entwurf als Text herunterladen, kopieren, über die Druckfunktion als PDF sichern oder im E-Mail-Programm öffnen. Welche Variante Sie wählen, ändert nichts an Ihrer Verantwortung für den Inhalt. Ein automatischer Bericht ersetzt weder die Originalabrechnung noch die Belege. Speichern Sie ihn zusammen mit Ihren eigenen Notizen, damit später nachvollziehbar bleibt, welche Daten Sie eingegeben haben.

07 · Gute Nachfragen

Drei Situationen, drei unterschiedliche nächste Schritte

Ein nützlicher Brief muss nicht lang oder scharf formuliert sein. Entscheidend ist, dass die andere Seite erkennt, auf welche Abrechnung Sie sich beziehen und welche Information fehlt. Die folgenden Beispiele sind keine fertigen rechtlichen Einwendungen. Sie zeigen, wie Sie aus einer Beobachtung eine präzise Frage machen. Verwenden Sie nur den Teil, der wirklich zu Ihrem Dokument passt, und ergänzen Sie eigene Angaben.

Sie finden Ihre Vorauszahlungen nicht wieder

In Ihrer Zahlungsübersicht stehen beispielsweise monatliche Abschläge, die Summe in der Abrechnung wirkt aber niedriger. Rechnen Sie zuerst nach, welche Monate der Abrechnungszeitraum tatsächlich umfasst und ob Vorauszahlungen für Heizung und übrige Kosten getrennt ausgewiesen sind. Prüfen Sie Sonderzahlungen, Rücklastschriften und eine mögliche Änderung des Abschlags. Wenn danach eine Differenz bleibt, nennen Sie im Schreiben den eingetragenen Gesamtbetrag und bitten um eine Aufstellung, welche Zahlungen angerechnet wurden. So fragen Sie nach dem Rechenweg, ohne zu behaupten, dass eine einzelne Zahlung schon sicher übersehen wurde.

Bewahren Sie für sich Zahlungsbelege und Kontoauszüge auf; sie müssen für den ersten Kontakt nicht ungefragt hochgeladen oder breit verteilt werden. Wenn die Verwaltung eine Zahlung nicht zuordnen kann, können Sie den entsprechenden Nachweis gezielt vorlegen. Der Selbstcheck kann die Richtigkeit Ihrer Bankbuchungen nicht feststellen, sondern nur mit den Zahlen arbeiten, die Sie eingeben.

Ein Posten ist deutlich höher als im Vorjahr

Ein Sprung bei Hausreinigung, Versicherung oder Gartenpflege kann verschiedene Ursachen haben: andere Leistung, höherer Preis, anderer Abrechnungszeitraum oder ein geänderter Anteil. Halten Sie den alten und neuen Betrag sowie die Veränderung in Euro fest. Vergleichen Sie außerdem die Überschrift der Kostenart und den Verteilerschlüssel. Fragen Sie anschließend nach dem Vertrag oder der Rechnung für die betreffende Leistung und nach der Erklärung, warum Ihr Anteil so berechnet wurde. Ein Vergleich nur der Hausgesamtsumme hilft wenig, wenn sich die Größe Ihres Anteils verändert hat.

Auch ein besonders niedriger Vorjahreswert kann einen prozentual großen Anstieg erzeugen. Deshalb zeigt das Werkzeug Euro und Prozent nebeneinander. Verwenden Sie die Prozentzahl als Wegweiser für die Belegeinsicht, nicht als automatische Grenze, ab der eine Position unzulässig wird. Eine sachliche Nachfrage kann außerdem ergeben, dass eine Leistung neu hinzugekommen ist; erst dann lässt sich prüfen, ob und wie sie vereinbart und abgerechnet wurde.

Die Abrechnung kam spät und fordert Geld

Notieren Sie das Ende des Abrechnungszeitraums, Ihr möglichst belegbares Zugangsdatum und den geforderten Betrag. Der Rechner zeigt Ihnen den regulären letzten Mitteilungstag. Klären Sie danach, ob die Unterlage eine Nachforderung oder ein Guthaben ausweist und ob der Vermieter eine besondere Erklärung für die Verspätung nennt. § 556 Abs. 3 BGB sieht einen Ausschluss verspäteter Nachforderungen vor, lässt aber eine Ausnahme zu, wenn die verspätete Geltendmachung nicht vom Vermieter zu vertreten ist. Eine automatische Datumsberechnung kann diese Ausnahme nicht beurteilen.

Formulieren Sie deshalb eine Nachfrage oder Einwendung mit den konkreten Daten und lassen Sie die individuelle Rechtsfolge prüfen, wenn es auf den Betrag ankommt. Vermischen Sie die Abrechnungsfrist nicht mit der Frage, wann eine Forderung bezahlt werden muss; das sind unterschiedliche Themen. Der Fristen-Ratgeber und der Ratgeber zur Nachzahlung führen jeweils zu der passenden Vertiefung.

08 · Transparenz

Was der Rechner annimmt – und was er ausdrücklich nicht weiß

Der Fristencheck verwendet das Ende des von Ihnen eingetragenen Abrechnungszeitraums und das Datum des Zugangs. Er bildet daraus die reguläre Zwölfmonatsorientierung des § 556 Abs. 3 BGB. Wenn Ihre Daten falsch, unvollständig oder nur ungefähr sind, wird auch die Zuordnung ungenau. Er prüft nicht, ob der Brief an die richtige Person adressiert war, ob Anlagen fehlten, welche Erklärung zum Zugang vorliegt oder ob eine gesetzliche Ausnahme greift. Speichern Sie deshalb die Originalunterlagen und vermerken Sie Unsicherheiten neben dem Bericht.

Der Rechencheck verwendet lediglich zwei Beträge: Ihren angegebenen Kostenanteil und die angegebenen Vorauszahlungen. Die Formel lautet Kostenanteil minus Vorauszahlungen. Ein positiver Wert ist rechnerisch eine Nachzahlung; ein negativer Wert entspricht einem rechnerischen Guthaben. Der Rechner prüft nicht Ihre Kontoauszüge, die Summe sämtlicher Hausrechnungen oder die Richtigkeit jedes Zwischenschritts in einer externen Abrechnung. Wenn Ihre Unterlage mehrere Teilsummen enthält, müssen Sie selbst darauf achten, dass die eingegebenen Beträge denselben Gegenstand und Zeitraum betreffen.

Die vier Fragen zu Mindestangaben beruhen auf Ihrer Beobachtung. Das Werkzeug kann nicht sehen, ob eine Kostenaufstellung auf der Rückseite, in einer Anlage oder in einem separaten Portal steht. Es bewertet auch nicht, ob ein benannter Verteilerschlüssel im konkreten Fall rechtmäßig angewendet wurde. „Ja“ und „Nein“ sind deshalb keine amtlichen Befunde. Verwenden Sie die Checkliste, um eine Lücke oder Unklarheit zu formulieren und anschließend die Originalunterlagen zu prüfen.

Bei Einzelpositionen nutzt der Check eine von Ihnen gewählte Kostenkategorie und einige eng gefasste Warnregeln. Er analysiert keine Rechnungsbilder mit künstlicher Intelligenz. Eine Bezeichnung wie „Reparatur“ kann eine berechtigte Rückfrage auslösen, aber das Programm kennt weder die tatsächliche Arbeit noch vertragliche Besonderheiten. Umgekehrt kann eine neutral klingende Position fehlerhaft berechnet sein. Die Ausgabe „prüfen“ bedeutet genau das: Belege, Vertrag, Leistung und Verteilung ansehen. Sie ist weder Freigabe noch endgültige Ablehnung einer Forderung.

Der Vorjahresvergleich nimmt an, dass Ihre beiden Eingaben vergleichbar sind. Bei Umzug, Teiljahr, geänderter Wohnfläche, neuem Dienstleister oder verändertem Leistungsumfang kann diese Annahme falsch sein. Das Werkzeug zeigt die Veränderung, bereinigt sie aber nicht um Inflation, Preisentwicklung oder Verbrauch. Es setzt auch keine allgemeingültige Grenze für „zu teuer“. Fragen Sie bei großen Abweichungen nach der konkreten Ursache und bewerten Sie die Antwort mit den Belegen.

Schließlich ist der erzeugte Brief nur ein Entwurf. Er enthält keine anwaltliche Prüfung, wird nicht automatisch versendet und wahrt nicht schon dadurch eine Frist. Übernehmen Sie keine Formulierung, die Sie nicht selbst nachvollziehen können. Bei drohendem Verzug, hohem Streitwert oder unklarer Rechtslage holen Sie zeitnah qualifizierte Unterstützung. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Zahlungsforderung ganz oder teilweise zurückweisen möchten.

Methodik und Quellen: Die allgemeinen Fristen, Einwendungen und Belegeinsicht stammen aus § 556 BGB; die grundsätzliche Verteilung aus § 556a BGB; typische Kosten und Ausschlüsse aus der BetrKV. Die Unterscheidung von Fälligkeit und Verzug wird im eigenen Ratgeber erläutert. Inhalt und Links zuletzt am 24.09.2026 anhand dieser Primärquellen geprüft. Änderungen des Rechts oder der Rechtsprechung können eine erneute Prüfung erfordern.

09 · Häufige Fragen

Kurze Antworten für die erste Prüfung

Kann ich eine Nebenkostenabrechnung kostenlos selbst prüfen?

Ja. Dieser Selbstcheck ist kostenlos und benötigt kein Konto. Er rechnet Daten und Beträge nach, führt durch vier Nachvollziehbarkeitsfragen und hilft beim Formulieren eines Schreibens. Er prüft keine hochgeladene Rechnung und liest keine Dokumente automatisch. Für die genaue rechtliche oder technische Prüfung einzelner Belege brauchen Sie weiterhin die Unterlagen und gegebenenfalls fachliche Beratung.

Was mache ich, wenn nur eine Gesamtsumme auf dem Schreiben steht?

Tragen Sie ein, was Sie erkennen können, und markieren Sie die fehlenden Angaben nicht als vorhanden. Für die Prüfung ist wesentlich, wie sich Kosten und Ihr Anteil zusammensetzen. Der Leitfaden zu Mindestangaben erklärt die vier zentralen Bestandteile. Fragen Sie den Vermieter nach einer verständlichen Darstellung und den zugehörigen Belegen, statt einen unbekannten Wert zu schätzen.

Ist eine Nachzahlung automatisch falsch, wenn die Abrechnung spät kommt?

Nein, ein Datum allein genügt nicht für eine sichere Entscheidung. § 556 Abs. 3 BGB enthält die reguläre Mitteilungsfrist und eine Ausnahme, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Zudem müssen Abrechnungszeitraum, Zugang und das Ergebnis der Abrechnung richtig eingeordnet werden. Der Rechner gibt eine Warnung und der Fristen-Ratgeber erläutert die Einzelheiten.

Kann ich einen ungewöhnlich hohen Betrag einfach streichen?

Ein hoher Betrag oder ein starker Anstieg ist zunächst eine Frage, kein Beweis. Prüfen Sie Zeitraum, Leistung, Verteilerschlüssel, Vorjahreswert und Belege. Tragen Sie die Position im letzten Schritt ein und nutzen Sie den generierten Entwurf für eine konkrete Nachfrage. Ob ein Betrag rechtlich oder tatsächlich zu korrigieren ist, kann der Selbstcheck ohne diese Unterlagen nicht entscheiden.

Speichert die Website meine Abrechnung?

Es gibt keinen Dokument-Upload. Die eingegebenen Werte bleiben während der Nutzung im Browser; nur wenn Sie die Entwurfsoption aktivieren, wird ein lokaler Entwurf auf diesem Gerät gespeichert. Sie können ihn mit „Eingaben löschen“ beziehungsweise „Lokale Daten löschen“ entfernen. Prüfen Sie die Datenschutzhinweise, insbesondere wenn Sie ein gemeinsam genutztes Gerät verwenden.

Kann ich den Brief sofort abschicken?

Das Werkzeug versendet nichts. Es erzeugt bearbeitbaren Text, den Sie vor dem Versand prüfen und ergänzen sollten. Die E-Mail-Schaltfläche öffnet nur einen Entwurf in einem von Ihnen gewählten Programm. Ein PDF oder Textdownload ist ebenfalls ein Entwurf. Kontrollieren Sie Namen, Wohnung, Beträge und konkrete Fragen, bevor Sie das Schreiben weitergeben.

Wann sollte ich zusätzliche Hilfe suchen?

Wenn ein hoher Betrag, eine Zahlungsaufforderung, eine Mahnung, fehlende Belege oder eine strittige Rechtsfrage vorliegt, ist ein individueller Blick auf Mietvertrag und Unterlagen sinnvoll. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen, Eigentümerwechsel oder ungewöhnliche Abrechnungszeiträume beteiligt sind. Ein Mieterverein, eine Verbraucherberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt kann die Besonderheiten Ihres Falls beurteilen; das kann diese Website nicht.

Wissen & nächste Schritte

Die Abrechnung gezielt verstehen

Der Selbstcheck liefert eine erste Orientierung. Diese drei Ratgeber vertiefen jeweils eine andere Frage – mit Beispielen, Quellen und einem konkreten nächsten Schritt.

Regeln und Grenzen

Zwölfmonatsfrist

Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Ausnahmen sind möglich.

§ 556 BGB beim Bundesministerium ↗

Verteilerschlüssel

Ohne abweichende Vereinbarung werden Kosten grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt; verbrauchsabhängige Kosten folgen Verbrauch oder Verursachung.

§ 556a BGB ↗

Welche Kosten zählen?

Die Betriebskostenverordnung beschreibt typische Betriebskosten. Instandhaltung und Instandsetzung gehören grundsätzlich nicht dazu.

BetrKV ↗

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